Auswärtige Brautpaare müssen die standesamtliche Eheschließung beim Standesamt ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts anmelden. Sie werden gebeten, sich bei Ihrem jeweiligen Heimatstandesamt nach den dabei vorzulegenden Unterlagen zu erkundigen.
Einwohner aus Haßmersheim, Hochhausen und Neckarmühlbach werden zu den Eheschließungsunterlagen von den oben genannten Ansprechpartnern beraten.
Terminreservierungen sind längerfristig möglich, verbindliche Terminzusagen können jedoch erst nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen erfolgen, die in der Regel bei der Anmeldung der Eheschließung durchgeführt wird.
Eine Ausnahme bildet die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses bei Eheschließungen mit Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger, deren Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt. Hier ist nach der Anmeldung noch die Entscheidung des Oberlandesgerichts abzuwarten.
Die Anmeldung der Eheschließung ist maximal sechs Monate gültig. Daher können verbindliche Terminzusagen frühestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin gegeben werden.